Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Alle abgegebenen Angebote sind freibleibend.

2. Für unmittelbar erteile Aufträge, ebenso wie für solche, die durch Reisende oder Vertreter vermittelt werden, tritt erst dann eine Lieferungspflicht ein, wenn der Auftrag von uns schriftlich bestätigt ist. Ein Schadenersatzanspruch kann aus einer Nichtbestätigung nicht hergeleitet werden.

Die unbedingte Kreditwürdigkeit des Käufers ist Voraussetzung für die Lieferungspflicht. Sollten sich während der Ausführung von Verträgen Verhältnisse ergeben, die in dieser Hinsicht Zweifel gestatten, so behalten wir uns vor, die Durchführung des Vertrages und die Auslieferung der Ware von der Stellung von Sicherheiten bzw. von einer Vorauszahlung abhängig zu machen. Andernfalls sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Lieferung und Preise verstehen sich ab Lager Lemgo-Wiembeck / Jessen. Versandverpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet, aber nicht zurückgenommen.

Sollte eine Preiserhöhung irgendwelcher Art eintreten, werden die erhöhten Preise jeweils in Anrechnung gebracht.

4. Der Versand erfolg in jedem Falle, auch bei frachtfreier Lieferung, auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Für Transportschäden kommen wir nicht auf. Die Ware kann versichert werden, falls der Besteller dies ausdrücklich und rechtzeitig verlangt.

5. Die Ware ist innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto zu zahlen oder innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Sie befinden sich nach 30 Tagen in Verzug, so dass Verzugszinsen anfallen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist werden die banküblichen Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

Rabatte und Abzüge, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, werden nicht anerkannt. Bei Hereinnahme von Akzepten geschieht dies vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit und nur zahlungshalber. Es bedeutet keine Stundung des Kaufpreises bis zum Fälligkeitsdatum der Papiere. Wechsel und Schecks werden ohne Verbindlichkeit für rechtzeitige Vorzeigung und Protesterhebung übernommen. Bei Akzepten mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten sowie bei Zahlungsverzug werden Diskontspesen bzw. Verzugszinsen in Höhe des z. Zt. gültigen Zinssatzes über den Diskont der Landeszentralbank berechnet. Von unserer Seite bedarf es für dieses Recht auf Verzugszinsen keiner besonderen Inverzugsetzung. Die Zahlungsbedingungen sind für beide Teile bindend. Zum Zwecke eines geregelten Geschäftverkehres sind Differenzbeträge nachzufordern.

Der Kaufpreis für sämtliche gelieferten Waren sowie aller sonstigen Forderungen werden, unabhängig von etwaigen anderslautenden Zahlungsbedingungen, sofort in bar fällig, falls der Käufer mit Zahlungen mehr als 30 Tage im Rückstand bleibt oder offensichtlich Gründe vorliegen, die zu dem Verlangen auf Sicherstellung gemäß Ziffer 2, Abs. 3 berechtigen. Dies gilt auch für Forderung aus früheren Lieferungen, selbst wenn dafür Wechsel gegeben sind.

Können aus irgendwelchen Gründen nur Teillieferungen vorgenommen werden, so sind diese ohne Rücksicht auf die Nachlieferungen den Zahlungsbedingungen gemäß zu begleichen.

6. Beanstandungen müssen innerhalb 3 Tagen nach Empfang der Ware bei uns unmittelbar und schriftlich angezeigt werden. Rücksendungen sind ohne vorherige gegenseitige Verständigung nicht statthaft. Sollte der Nachweis fehlerhafter Lieferung erbracht werden, steht uns das Recht zur Nachlieferung innerhalb angemessener Frist oder das Recht der Ersatzlieferung zu. Weitergehende Ansprüche, z. B. Vergütung von Schäden, Frachtauslagen zwischen Käufer und Dritten, Verzugsstrafen usw. lehnen wir ab. Kleine Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen berechtigen nicht zu Beanstandungen.

7. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Lager Lemgo-Wiembeck / Jessen, Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist das Amtsgericht Lemgo.

8. Die von uns verkaufte Ware bleibt unser Eigentum, bis unsere Kaufpreisforderung befriedigt und evtl. in Zahlung gegebene Wechsel und Schecks eingelöst sind. Die Übertragung des Eigentums an den Käufer erfolgt also erst, wenn unsere Kaufpreisforderung restlos getilgt ist. Unsere Ware darf also vorher weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist dem Käufer nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr gestattet, und nur insoweit willigen wir in die Weitergabe an einen Dritten ein. Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verpfändet oder beschlagnahmt, so hat der Käufer die Pflicht, uns sofort zu benachrichtigen. Der Käufer trägt die Kosten einer Intervention und hat sie auf Verlangen vorzuschießen. Auf Verlagen ist über den Verbleib der unbezahlten, von uns gelieferten Ware und über hierfür getätigte Rechtsgeschäfte Auskunft zu geben (sofortige Herausgabe der gelieferten Ware).

9. Die vorstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen haben mit Erteilung des Auftrages Gültigkeit und sind rechtsverbindlich. Anderslautende Bedingungen bedürfen zur Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. In keinem Fall gilt eine Nichtbestätigung als stillschweigende Anerkennung, selbst wenn dies von der anderen Seite so festgelegt ist. Auch für telefonisch bestätigte bestellte Ware gelten unsere vorgenannten Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.