Leiternprüfung

Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass alle Arbeitsmittel in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Gehören Leitern und Tritte zu den notwendigen Arbeitsmitteln, müssen auch diese laut BetrSichV (§14 BetrSichV und §3 BetrSichV) geprüft werden.

Die Richtlinie DGUV Vorschrift 208-016 (Schrift befindet sich derzeit in Überarbeitung! Stand: Mai 2022) bietet die Basis für die Leiterkontrolle und beschreibt die Art, den Umfang und das Kontrollintervall der Prüfung. Weiterhin besteht die Pflicht seitens des Arbeitgebers, seine Angestellten über den korrekten Umgang mit Leitern und Tritten zu informieren.

 

Hier finden Sie Informationen zur durchführung einer Leiternprüfung durch die Leitern Kesting GmbH